Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes GKrimDVDV § 95 Dauer der Qualifizierungsmaßnahme Stand: 17.12.2020 Bund Die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ dauert 24 Monate.